In Gesprächen, Reaktionen auf die Petition und auch in den Ortsatssitzungen haben wir festgestellt, dass viele offene Fragen und ungenaue Informationen kursieren. Diese möchten wir hier zusammenfassen und soweit möglich klären.
Keine!
Der "Offene Brief" fordert keine Einschränkung des Elektro-Boot-Verkehrs, er fordert keine Einschränkung für den Wasserski, er fordert auch keine neuen Verbote.
Er fordert einzig und alleine die Umsetzung der Übergangsfrist, die 2014 festgelegt wurde und am 31.12.2023 endet. Die 10jährige Übergangsfrist ist in einem Kompromiss von allen Seiten akzeptiert und in der Allgemeinverfügung verschriftlicht worden.
Laut Antrag der Fraktionen CDU und SPD sind noch 100 benzingetriebene Motorboote in Feldberg gemeldet (2013 waren es 170). In Gesprächen fallen Zahlen, dass davon nur noch 5 Boote genutzt werden, andere sprechen von ca 20 Booten. Genaue Zahlen, wieviele Boote genutzt werden, sind anscheinend nicht bekannt. Also muss von einer Nutzung von 100 Booten ausgegangen werden, so wie sie im Antrag genannt werden.
Eine Antwort seitens der Gemeinde steht aus.
Die Antwort ist dahin gehend von Bedeutung, um zu erfahren, was sich in den letzten Jahren geändert hat, so dass ein einspruchsähnlicher Antrag 9 Jahre nach Ablauf der Frist Erfolg versprechen könnte.
Laut unseren Wissens sind neben den Sitzungen und Gesprächen der Orsträte, der Gemeindevertretung, der Verwaltung, dem Landrat auch Untere Naturschutzbehöre und Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Teilweise wurde in den Ortsratssitzungen sogar von einer Vorlage im Landtag gesprochen.
Und dies für - je nach Lesart - 5 bis 100 Boote, für die seit 9 Jahren das Ende der benzingetriebenen Motorboote am 31.12.2023 bekannt ist?
Gibt es nicht dringlichere Probleme, die man mit gleichem Aufwand lösen könnte?
In der Begründung der Allgemeinverfügung ist nachzulesen:
Der Einfluss des Motorbootverkehrs auf die Schutzgüter erfolgt über mehrere Wirkmechanismen. So werden auf den betroffenen Seen durch Störungen, die von Motorbooten ausgehen, Zielarten (alle auf den Seen brütenden, rastenden und nahrungssuchenden Arten) beeinträchtigt. Weiterhin erfolgen direkte mechanische Beeinträchtigungen insbesondere von Pflanzen, Vogelnestern und Ufern durch Wellenschlag, sowie ein direkter Eintrag von Schadstoffen aus den Motorbootabgasen. Als weiterer wesentlicher Punkt sind Schadstoffeinträge durch Havariefälle und unsachgemäßen Umgang mit Treibstoffen und Öl zu sehen.